Fliegender Gerichtsstand = Fliegendes Standgericht für Blogger?

Ich lese gerade einen weiteren Artikel über die Auseinandersetzungen zwischen dem Sportklamottenhersteller Jako und einem Blogger, von dem sich Jako "geschmäht" fühlte. Denn Fall an sich möchte ich jetzt nicht wiederholen, aber was zu dem netten Begriff "Fliegender Gerichtsstand" sagen.

Üblicherweise wird der böse Blogger erstmal abgemahnt, mit einer fiktiven hohen Schadenssumme, aus der sich dann für den Anwalt einen hübsch hohen Gebührensatz ergibt. Wer jetzt meint, das die Schadenssumme deswegen extra hoch sind um die Gebühren hochzutreiben, der ist natürlich direkt ein notorischer Juristenhasser. (Soll Verschwörungstheoretiker geben, die sogar eine Beteiligung der Unternehmen an den Gebühren vermuten, aber das ist ja total abwegig). Der Blogger darf jetzt brav unterschreiben und löhnen oder den angedrohten Ärger vor Gericht kriegen.

Und da kommen wir jetzt zum fliegenden Gerichtsstand. Beim fliegenden Gerichtsstand kann ich sich ein Geschädigter Kläger bei "Pressedelikten" im Verbreitungsgebiet den Gerichtsort aussuchen. Nun soll es da einige sehr Klägerfreundliche und damit Bloggerunfreundliche Gerichte geben wie z.B.: Hamburg. Eigentlich ist mit der Wahl der Blogger quasi schon so gut wie verurteilt. Und das war bei den fliegenden Standgerichten in der Endphase vom zweiten Weltkrieg auch nicht anders. Ok, da hiess es "Wehrkraftzersetzung" und nicht "Rufschädigung", aber das Urteil war fast immer das gleiche, Tod für den Deserteur, den finanziellen Tod für den Blogger.

Aber anscheinend will(wollte?) die Bundeszypresse sich des Problems annehmen. (siehe Wikipedia)

 

Ich liiiiiebe Nazivergleiche.